Datenschutzerklärung
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Homepage und unserem Unternehmen. Für externe Links zu fremden Inhalten können wir dabei trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung übernehmen.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Homepage ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Nachfolgend finden Sie Informationen, welche Daten während Ihres Besuchs auf der Homepage erfasst und wie diese genutzt werden:
Erhebung und Verarbeitung von Daten
Ihr Internet-Browser übermittelt beim Zugriff auf unsere Webseite aus technischen Gründen automatisch Daten an unseren Webserver. Es handelt sich dabei unter anderem um Datum und Uhrzeit des Zugriffs, URL der verweisenden Webseite, abgerufene Datei, Menge der gesendeten Daten, Browsertyp und -version, Betriebssystem sowie Ihre IP-Adresse. Diese Daten werden getrennt von anderen Daten, die Sie im Rahmen der Nutzung unseres Angebotes eingeben gespeichert. Eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist uns nicht möglich. Diese Daten werden zu statistischen Zwecken ausgewertet und im Anschluss gelöscht.
Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten
Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration.
Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist.
Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im Einzelfall Auskunft über diese Daten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Hierzu genügt das Absenden einer E-Mail an oder durch eine sonstige Mitteilung an THE ROCK (The Rock, Ziegelstraße 1, 76185 Karlsruhe) der Nutzung seiner Daten widersprechen. In diesem Fall werden die personenbezogenen Daten von THE ROCK sofort gelöscht bzw. gesperrt.
Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.
Sicherheitshinweis
Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.
31. Mai 2023
Neue Preisliste
Aufgrund der allgemein stark gestiegenen Kosten wird die Preisliste zum 01.06.2023 geringfügig angepasst. Die neue Preisliste findet ihr ab sofort hier auf der Seite.
28. April 2023
1. Mai
Wir haben am 1. Mai für Euch geöffnet:
von 09:00 bis 23:00 Uhr.
05. April 2023
Ostern 2023
Über die Osterfeiertage haben wir für Euch geöffnet:
täglich 09:00 bis 23:00
08. Dezember 2022
Öffnungszeiten über die Feiertage 22/23
Öffnungszeiten über die Feiertage:
24.12.2021 10:00 bis 16:00
25.12.2021 10:00 bis 23:00
26.12.2021 10:00 bis 23:00
31.12.2021 10:00 bis 16:00
01.01.2023 14:00 bis 23:00
01. April 2022
Ende der Beschränkungen
Am 3. April 2022 enden die gesetzlichen Zugangsbeschränkungen!
23. Februar 2022
3G in der Boulderhalle
Ab Mittwoch den 23.02.2022 gelten die Maßnahmen der Warnstufe, d.h. in der Boulderhalle gilt wieder 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen. Ein Nachweis für die Impfung ist nur noch mittels QR-Code möglich. Der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus!
Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Ausnahmen:
• Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
• Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
• Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- / Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien*.
• Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen*.
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
(ärztlicher Nachweis notwendig)*.
• Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt*.
* Negativer Antigen-Test erforderlich
28. Januar 2022
2G-Regel
Ab Freitag den 28.01.2022 gelten die Maßnahmen der Alarmstufe I, d.h. in der Boulderhalle gilt wieder 2G: Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen. Ein Nachweis für die Impfung ist nur noch mittels QR-Code möglich. Der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus!
Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Ausnahmen:
• Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
• Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
• Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- / Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien*.
• Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen*.
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
(ärztlicher Nachweis notwendig)*.
• Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt*.
* Negativer Antigen-Test erforderlich
14. Januar 2022
2G+ / FFP2
In der Boulderhalle gilt die 2G+-Regel. Zutritt zur Kletterhalle haben dann nur noch genesene oder geimpfte Personen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test. Ein Nachweis für die Impfung ist nur noch mittels QR-Code möglich. Der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus!
Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Ausnahmen:
» Personen mit einer Boosterimpfung
» Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als DREI Monate vergangen sind
» Genesene, deren Infektion nachweislich maximal DREI Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule bis einschließlich 17 Jahre (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)