Impressum
The Rock Boulderhalle GmbH & Co. KG
Erlachseeweg 1
76227 Durlach
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag: 10:00 bis 23:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 07:00 bis 23:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertags: 09:00 bis 23:00 Uhr
The Rock Verwaltungs GmbH
Geschäftsführung: Axel Kunzmann u. Hans-Jörg Schiller
RG Mannheim: HR712556
The Rock KG
Geschäftsführung: Axel Kunzmann u. Hans-Jörg Schiller
RG Mannheim HR706291
Registergericht
Amtsgericht Karlsruhe
Umsatzsteuer
IdNr: DE300691683
Kontakt
Telefon: 0721 / 940 887 37
Telefax: 0721 / 597 86 91
E-Mail:
31. Mai 2023
Neue Preisliste
Aufgrund der allgemein stark gestiegenen Kosten wird die Preisliste zum 01.06.2023 geringfügig angepasst. Die neue Preisliste findet ihr ab sofort hier auf der Seite.
28. April 2023
1. Mai
Wir haben am 1. Mai für Euch geöffnet:
von 09:00 bis 23:00 Uhr.
05. April 2023
Ostern 2023
Über die Osterfeiertage haben wir für Euch geöffnet:
täglich 09:00 bis 23:00
08. Dezember 2022
Öffnungszeiten über die Feiertage 22/23
Öffnungszeiten über die Feiertage:
24.12.2021 10:00 bis 16:00
25.12.2021 10:00 bis 23:00
26.12.2021 10:00 bis 23:00
31.12.2021 10:00 bis 16:00
01.01.2023 14:00 bis 23:00
01. April 2022
Ende der Beschränkungen
Am 3. April 2022 enden die gesetzlichen Zugangsbeschränkungen!
23. Februar 2022
3G in der Boulderhalle
Ab Mittwoch den 23.02.2022 gelten die Maßnahmen der Warnstufe, d.h. in der Boulderhalle gilt wieder 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen. Ein Nachweis für die Impfung ist nur noch mittels QR-Code möglich. Der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus!
Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Ausnahmen:
• Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
• Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
• Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- / Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien*.
• Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen*.
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
(ärztlicher Nachweis notwendig)*.
• Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt*.
* Negativer Antigen-Test erforderlich
28. Januar 2022
2G-Regel
Ab Freitag den 28.01.2022 gelten die Maßnahmen der Alarmstufe I, d.h. in der Boulderhalle gilt wieder 2G: Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen. Ein Nachweis für die Impfung ist nur noch mittels QR-Code möglich. Der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus!
Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Ausnahmen:
• Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
• Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
• Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- / Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien*.
• Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen*.
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
(ärztlicher Nachweis notwendig)*.
• Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt*.
* Negativer Antigen-Test erforderlich
14. Januar 2022
2G+ / FFP2
In der Boulderhalle gilt die 2G+-Regel. Zutritt zur Kletterhalle haben dann nur noch genesene oder geimpfte Personen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test. Ein Nachweis für die Impfung ist nur noch mittels QR-Code möglich. Der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus!
Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Ausnahmen:
» Personen mit einer Boosterimpfung
» Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als DREI Monate vergangen sind
» Genesene, deren Infektion nachweislich maximal DREI Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule bis einschließlich 17 Jahre (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)