Infos / Downloads
Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, Kinder ab 4 Jahren dürfen bouldern, müssen jedoch ständig von einer volljährigen Begleitperson beaufsichtigt werden. Hier gilt: eine erwachsene Begleitperson kann unter der Woche maximal 2 Kinder beaufsichtigen. Am Wochenende und an Feiertagen kann ein Erwachsener nur 1 Kind beaufsichtigen und muss aktiv bouldern. (Eintritt für Kind und Erwachsener).
08. Dezember 2022
Öffnungszeiten über die Feiertage 22/23
Öffnungszeiten über die Feiertage:
24.12.2021 10:00 bis 16:00
25.12.2021 10:00 bis 23:00
26.12.2021 10:00 bis 23:00
31.12.2021 10:00 bis 16:00
01.01.2023 14:00 bis 23:00
12. April 2022
Öffnungszeiten an Ostern
Wir haben über die Oster-Feiertage natürlich für Euch geöffnet!
Öffnungszeiten: täglich von 09:00 bis 23:00
Wir wünschen Euch ein schönes Osterfest!
01. April 2022
Ende der Beschränkungen
Am 3. April 2022 enden die gesetzlichen Zugangsbeschränkungen!
23. Februar 2022
3G in der Boulderhalle
Ab Mittwoch den 23.02.2022 gelten die Maßnahmen der Warnstufe, d.h. in der Boulderhalle gilt wieder 3G: Zutritt nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen. Ein Nachweis für die Impfung ist nur noch mittels QR-Code möglich. Der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus!
Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Ausnahmen:
• Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
• Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
• Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- / Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien*.
• Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen*.
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
(ärztlicher Nachweis notwendig)*.
• Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt*.
* Negativer Antigen-Test erforderlich
28. Januar 2022
2G-Regel
Ab Freitag den 28.01.2022 gelten die Maßnahmen der Alarmstufe I, d.h. in der Boulderhalle gilt wieder 2G: Zutritt nur für geimpfte oder genesene Personen. Ein Nachweis für die Impfung ist nur noch mittels QR-Code möglich. Der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus!
Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Ausnahmen:
• Kinder bis einschließlich 5 Jahre.
• Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
• Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- / Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule – gilt nur für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahre und nicht während der Ferien*.
• Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen*.
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können
(ärztlicher Nachweis notwendig)*.
• Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt*.
* Negativer Antigen-Test erforderlich
14. Januar 2022
2G+ / FFP2
In der Boulderhalle gilt die 2G+-Regel. Zutritt zur Kletterhalle haben dann nur noch genesene oder geimpfte Personen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test. Ein Nachweis für die Impfung ist nur noch mittels QR-Code möglich. Der gelbe Impfpass reicht nicht mehr aus!
Wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann muss eine FFP2-Maske getragen werden.
Ausnahmen:
» Personen mit einer Boosterimpfung
» Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als DREI Monate vergangen sind
» Genesene, deren Infektion nachweislich maximal DREI Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis/PCR-Test erfolgen).
» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule bis einschließlich 17 Jahre (Testung in der Schule)
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
13. Dezember 2021
Öffnungszeiten über die Feiertage
Über die Feiertage ist die Boulderhalle für euch wie folgt geöffnet:
24.12.2021 10:00 bis 16:00
25.12.2021 10:00 bis 23:00
26.12.2021 10:00 bis 23:00
31.12.2021 10:00 bis 16:00
01.01.2022 14:00 bis 23:00
Wir wünschen euch allen schon jetzt frohe Weihnachten! Euer Team von THE ROCK
25. November 2021
2G-Regel Änderungen
Ab dem 24.11.2021 gelten folgende Änderungen der 2G-Regel:
• Ausgenommen von der 2G-Regel sind nun nur noch Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre.
• Schwangere und stillende Personen sind nur noch bis zum 10. Dezember 2021 von den Zutrittsbeschränkungen ausgenommen.